Einladung zum Betriebsausflug nach Porec

Posted on 22. März 2017Categories Allgemein

In diesem Jahr laden wir euch auf einen besonderen Betriebsausflug ein. Am verlängerten Wochenende zu Fronleichnam, von 15.  bis 18. Juni 2017, geht es nach Porec, Kroatien. Wir übernachten im 4 Sterne Hotel Valamar Crystal, das ca. 200 m vom Meer und 850 m vom Stadtzentrum entfernt liegt.

 

Wann: 15. Bis 18. Juni 2017

Wo:     Porec, Kroatien

Was:   4 Tage / 3 Nächte im Doppelzimmer inkl. Halbpension im 4 Sterne Hotel Valamar Crystal (http://www.valamar.com/de/hotels-porec/valamar-crystal-hotel) Fahrt mit einem modernen Fernreisebus

Wieviel: 99 € für OI Mitarbeiter/innen

              299 € für Angehörige (Normalpreis)

              49 € Einzelzimmerzuschlag

              auf Wunsch Reiseversicherung um € 27   

Programm optional bei der Anmeldung zubuchbar:

16.06. Tagesausflug Motovun/Groznjan (ins istrische Hinterland inkl. Reisebegleitung) ab 20 Teilnehmer € 35.-.   

17.06. Kayakfahren im Lim Fjord (ca. 9:00 – 12:00 mit Führung), ab 4 Teilnehmer € 40.-.

17.06. Stadtrundgang in Porec inkl. Eintritt für die Basilika (ab 14:00).  Anschließend Abendessen im Hafen, ab 20 Teilnehmer € 20,-       .          

                                               

 

Wir freuen uns auf deine verbindliche Anmeldung bis 7. April 2017

 

Sozialpartner verhandeln Arbeitszeiten Flexiblere Arbeitszeiten: Beschäftigte müssen etwas davon haben

Posted on 20. März 201720. März 2017Categories Allgemein

eben einem Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für alle vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen verhandeln die Sozialpartner gerade auch über das Thema Arbeitszeit. Die Wirtschaft wünscht sich, dass die Arbeitszeiten noch flexibler werden. Es solle dann gearbeitet werden können, wenn es sinnvoll sei.

„Wenn das für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber Vorteile bringt, sind wir gesprächsbereit“, sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes muss aber gewahrt bleiben. Es ginge nicht an, dass etwa mehrere Tage hintereinander zwölf Stunden gearbeitet wird, der Zeitausgleich aber erst drei Monate später gewährt wird. „Das würde die physische und psychische Leistungsfähigkeit überschreiten“, so Foglar.

Mit Zeitguthaben kann man keine Miete zahlen

Auch müssten die ArbeitnehmerInnen mitentscheiden können, wann sie das Zeitguthaben verbrauchen. Nur weil 12 Stunden Arbeit erlaubt werden, hätten Kindergärten nicht 12 Stunden offen. Flexiblere Arbeitszeiten dürfen jedenfalls nicht zu Einkommensverlusten führen, in dem Überstunden zur Normalarbeitszeit erklärt werden. Denn mit Zeitguthaben statt Geld kann man weder einkaufen noch die Miete zahlen, so der ÖGB-Präsident.

„Insgesamt geht es ja darum, Belastungen zu reduzieren, in Zeiten, wo die Arbeitsverdichtung immer größer wird, das heißt, man muss natürlich auch über Arbeitszeitverkürzung sprechen“, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Es gebe verschiedene Modelle, die Arbeitszeit zu verkürzen – von einer kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit bis hin zu mehr Urlaub.