EQUAL PAY DAY am 20.10.2021

Posted on 28. September 2021Categories Allgemein

Am 20.10.2021 ist in der Steiermark EQUAL PAY DAY.

Frauen verdienen in Österreich noch immer 18,5 Prozent weniger als Männer. Wenn man erklärbare Gründe dafür (Unterschiede zwischen Berufen, Branchen oder Regionen) abzieht, liegt der Unterschied noch immer bei 13 Prozent.

Dieser Unterschied ist ungerecht und diskriminierend!

Die Gewerkschaft GPA ist die größte Gewerkschaft Österreichs und tritt für ein Ende der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen ein.

In den letzten Jahren konnten wir in den Kollektivvertragsverhandlungen viel erreichen. Die Einkommensschere wird dadurch kleiner. Es gibt aber trotzdem noch immer viel zu tun!

Wir fordern:

  • Ein kollektivvertragliches Mindesteinkommen von 1.700 Euro brutto
  • Ein Lohntransparenzgesetz zur innerbetrieblichen Offenlegung der Gehälter
  • Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr, um Vollzeitarbeit zu ermöglichen.

Solltest auch du in deinem Betrieb eine Aktion durchführen wollen, haben wir für dich die im Anhang beigefügte Folder und Türhänger reserviert.

Bitte gib uns Bescheid wie viel Stück wir für dich bestellen sollen.

Angleichung Kündigungsfristen Arbeiter/Angestellte

Posted on 22. September 2021Categories Allgemein

ein Artikel der GPA:

Eigentlich sollte die Angleichung der Kündigungsfristen der ArbeiterInnen an jene der Angestellten bereits mit 1.1.2021 erfolgen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde dieser Zeitpunkt allerdings hinausgeschoben. Nun endlich ist es so weit: Ab 1.10.2021 gelten die Kündigungsfristen der Angestellten auch für ArbeiterInnen.

Ausnahmen sind lediglich für Branchen mit überwiegenden Saisonbetrieben vorgesehen (z.B. Tourismus und Baugewerbe). In diesen Branchen wird der jeweils geltende Kollektivvertrag Regelungen treffen.

Ansonsten gilt für ArbeiterInnen eine 6-wöchige Kündigungsfrist bis zum vollendeten 2.Arbeitsjahr. Danach steigt die Kündigungsfrist sprunghaft an: nach vollendetem 2. Arbeitsjahr auf 2 Monate; nach vollendetem 5. Arbeitsjahr auf 3 Monate; nach vollendetem 15. Arbeitsjahr auf 4 Monate; nach vollendetem 25. Arbeitsjahr auf 5 Monate.

Die Kündigung erfolgt zum Quartalsende oder – sofern vereinbart – auch zum Fünfzehnten oder Letzten eines Monats.

Das betrifft lediglich die Kündigung durch den/die ArbeitgeberIn.

ArbeiterInnen und Angestellte haben in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten einzuhalten. Diese Frist ist verlängerbar.

GPA Arbeitslosenunterstützung Neu

Posted on 8. September 2021Categories Allgemein

Arbeitslosenunterstützung NEU Wir haben die GPA-Arbeitslosenunterstützung verbessert. GPA-Mitglieder bekommen bei Vorlage einer AMS-Bestätigung bis zu 200 Euro monatlich zusätzlich zum gesetzlichen Arbeitslosengeld. Der genaue Betrag der Unterstützung beträgt das sechsfache des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags der letzten 12 Monate. Nach zwei Jahren Mitgliedschaft erhalten Mitglieder die Arbeitslosenunterstützung drei Monate lang, nach drei Jahren Mitgliedschaft sechs Monate lang.

Dieses verbesserte Angebot ist nur einer von vielen Gründen, Mitglied der Gewerkschaft GPA zu sein. Wir freuen uns, wenn du deine Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied sind, über die Vorteile informierst.