20 Punkte – Pflegereform

Posted on 17. Mai 202225. Mai 2022Categories Allgemein
am 12. Mai 2022 wurde von der Bundesregierung der erste Teil einer Pflegereform vorgelegt. Er enthält zwanzig Punkte. 

   1. Für die nächsten zwei Jahre stehen 520 Millionen Euro zur Verfügung, die die Gehälter von Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen anheben sollen. Die Verteilung erfolgt gemeinsam mit Ländern und Sozialpartnern.

  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegeassistenz, der Pflegefachassistenz und im gehobenen Dienst bekommen ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche Entlastungswoche (entspricht einer sechsten Urlaubswoche).

  3. In der stationären Langezeitpflege bekommen alle Beschäftigten pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben.

  4. Es wird Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für Pflegekräfte geben.

  5. Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von
zumindest 600 Euro pro Monat für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Fachhochschulen. Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro für ihre Praktikumszeiten.

  6. Für Personen, die in die Pflege umschulen, wird es ein Pflegestipendium in Höhe von 1.400 Euro geben.

  7. PflegeassistentInnen dürfen weiterhin unbefristet in Krankenanstalten tätig sein.

  8. PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen erhalten erweiterte Kompetenzen wie etwa das Ab- und Anschließen laufenden Infusionen unter bestimmten Voraussetzungen und weitere.

  9. Die Pflegelehre als Modellversucht wird in ganz Österreich durchgeführt.

  10. Die Schulversuche an BMS und BHS werden ins Regelschulwesen übernommen.

  11. Nostrifikationsverfahren, also die Anerkennung von Ausbildungen aus dem Ausland, werden vereinfacht.

  12. Es wird einen bedingten Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geben.

  13. Künftig wird ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von drei Monaten bestehen, sofern eine solche Vereinbarung in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Berücksichtigung findet. Die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld wird auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Zusätzlich wird die Frist zur Antragstellung bei noch laufender Pflegekarenz auf bis zu zwei Monate verlängert.

  14. Für pflegende Angehörige gibt es künftig bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind. Bisher war dies in der Regel erst nach sieben Tagen der Fall.

  15. Pflegende Angehörige bekommen Zuschüsse zu Pflegekursen.

  16. Künftig werden die kostenlosen Angehörigengespräche auf fünf Gespräche ausgeweitet.

  17. Die erhöhte Familienbeihilfe wird künftig nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.

  18. Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Wert des
Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.

  19. Ab Pflegestufe 4 erhalten ab 2023 selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige eine jährliche Pflegegeld-Sonderzuwendung 1.500 Euro.

  20. Durch eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Bedingungen soll eine Attraktivierung der unselbstständigen Beschäftigung der 24h-Betreuung geschafft werden. Die selbstständige 24h-Betreuung ist davon unberührt und bleibt zusätzlich bestehen. Das genaue Modell wird mit den Sozialpartnern erarbeitet.  
 
Einschätzung Pflegereform

Dass von der Bundesregierung der erste Schritt einer Pflegereform beschlossen wird, ist ein Erfolg des gewerkschaftlichen Drucks der letzten Jahre. Gemeinsam mit zigtausenden Beschäftigten wurde bei Demonstrationen, in Betriebsversammlungen und mit Streiks bei Kollektivvertrags-Verhandlungen auf die katastrophale Situation der Pflege hingewiesen. Nicht zufällig präsentiert die Regierung ihr Pflegepaket am Tag der Großdemonstration zum Tag der Pflege. Diese Reform zeigt: Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich aus.

Inhaltlich bewerten wir die Reform zum Großteil positiv, viele Punkte aus unserem Forderungsprogramm sind enthalten. Insbesondere die geplanten Lohnzuschüsse für Pflegepersonal sowie der erhöhte Urlaubsanspruch werden von uns begrüßt. Eventuelle Fallstricke in der Reform werden wir im Zuge der Gesetzwerdung genau überprüfen.

Wichtig ist, dass im Herbst ein weiterer Reformteil geplant ist, der Personalbedarf und -einsatz regelt. Hier sehen wir dringenden Reformbedarf.

Die Pflegereform muss ein Anstoß für weitere positive Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialbereich sein. Neben der Pflege ist auch die Versorgung im Bereich soziale Arbeit, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Kinderbildung und Betreuung gefährdet, auch hier muss gehandelt werden.   
Barbara Teiber
Vorsitzende der Gewerkschaft GPA

12. Mai Protestmarsch – 15:20 Uhr – Tummelplatz

Posted on 11. Mai 202217. Mai 2022Categories Allgemein

Bilder vom Protestmarsch hier auf „Flickr“

Am Donnerstag – 12.05.2022 – findet der Protestmarsch aller Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich statt! Wir Arbeitnehmer*innen können ein Zeichen setzen!
Wenn die Politik Geld in die Aufrüstung steckt, beeindruckt dass die dominierenden Weltmächte wenig, im Gesundheits- und Sozialbereich kann das gleiche Geld einen Erdrutsch bedeuten.Wir treffen uns um 15:20 Uhr vor dem Geschäft „Chic Ethic – Fairtrade Shop“ am Tummelplatz!
Sei dabei! Wir freuen uns auf Dich!