Mythen über die Vermögenssteuer

Posted on 5. März 20155. März 2015Categories Aktuelles

Sieben Irrtümer und ihre Richtigstellung

Mit einer Reihe von Mythen versuchen Lobbyisten der Vermögenden unter dem Titel „Der Mittelstand“ derzeit die österreichische Bevölkerung zu verunsichern. Dabei genügt ein Blick auf die Fakten, um diese Lügen zu widerlegen und die Debatte zu versachlichen.

Mythos 1: Kleine Häuslbauer wären auch betroffen

Kleine Häuslbauer mit geringem Einkommen wären auch von einer Vermögensteuer betroffen und würden so schrittweise enteignet.

Wahrheit: Ein hoher Freibetrag verhindert die Besteuerung von kleinen und durchschnittlichen HausbesitzerInnen.

Im ÖGB-Modell gibt es einen Freibetrag von EUR 700.000,–. Damit werden die durchschnittlichen Vermögen außen vor gelassen. Jene Menschen, die Immobilien besitzen, haben ein mittleres Immobilienvermögen von knapp über EUR 200.000,– und sind daher von der Steuer gar nicht betroffen. 40 % der ÖsterreicherInnen besitzen gar keine Immobilien.

Doch selbst jemand der/die eine Eigentumswohnung mit einem Wert von EUR 800.000,- hat, ist nicht unbedingt von der Vermögensteuer betroffen. Schließlich werden eventuell laufende Kredite abgezogen, und jemand der/die eine Eigentumswohnung besitzt, muss nicht unbedingt noch andere relevante Vermögenswerte haben.

Mythos 2: Kleine und mittlere Einkommen werden erfasst

Eine Vermögensteuer muss auch kleine und mittlere Einkommen erfassen, sonst kann sie kein besonders hohes Steueraufkommen lukrieren.

Wahrheit: Das gewünschte Aufkommen einer Vermögensteuer lässt sich leicht durch die Ausgestaltung der Steuersätze beeinflussen.

Abbildung: ÖGB-Modell: Vermögensteuersätze

Vermögen Steuersatz
Euro 700.000,- bis Euro 2.000.000,-   0,5 %
Euro 2.000.000,- bis Euro 3.000.000,- 1 %
über Euro 3.000.000,-   1,5 %

Mit den vom ÖGB vorgeschlagenen Steuersätzen lassen sich bis zu Euro 3 Milliarden jährlich an Mehreinnahmen lukrieren, die zum Teil als Lohnsteuersenkung allen ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen könnten. Das würde bedeuten, dass die so gerne überstrapazierte Mittelschicht nach Einführung einer Vermögensteuer nach gewerkschaftlichen Vorstellungen sogar mehr im Börsel hat als vorher.

Mythos 3: Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wird unterminiert

Die Abgabenquote in Österreich ist schon jetzt unglaublich hoch und eine weitere Steuer würde die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs unterminieren!

Wahrheit: Die Abgabenquote sagt nur wenig aus, entscheidend ist die Verteilung der Steuerlast.

Eine hohe Abgabenquote kann gut oder schlecht sein. Wie immer ist es entscheidend, wofür die Abgaben eingesetzt werden. Wenn man mit einer hohen Abgabenquote eine gute soziale Absicherung, eine öffentliche Infrastruktur, Bildung und sozialen Friedern erreicht, ist gegen diese nichts einzuwenden.

Entscheidend ist, wie sich die Abgabenquote auf die verschiedenen Gruppen von SteuerzahlerInnen (ArbeitnehmerInnen, UnternehmerInnen und Unternehmen, VermögensbesitzerInnen) verteilt. Und dies ist derzeit massiv zu Lasten der ArbeitnehmerInnen, sie müssen mehr Steuer zahlen, weil die anderen so geschont werden gar mehr im Börsel hat als vorher.

Mythos 4: Die Vermögensteuer ist eine „Schnüffelsteuer“

FinanzbeamtInnen statten braven SteuerzahlerInnen regelmäßig Schnüffelbesuche ab.

Wahrheit: Das Finanzamt prüft schon derzeit die Plausibilität der Angaben bei der AN-Veranlagung oder der Einkommenssteuererklärung.

Sind die Angaben der SteuerzahlerInnen nicht plausibel, werden in der Regel ergänzende Angaben bzw. die Übermittlung aller Belege eingefordert.

Daran ändert sich auch nichts bei der Einführung einer Vermögensteuer. Niemand hätte ein Interesse daran, vor Ort im Haus „schnüffeln“ zu kommen, weil Hausrat ohnehin von der Steuer ausgenommen wäre. Der Wert des Grundstückes/Hauses ergibt sich aus dem Durchschnitt der Grundstückspreise in einer bestimmten, wirtschaftlich vergleichbaren Zone. Vorortbesuche sind daher auch hierfür nicht notwendig.

Auskünfte über privates Sparvermögen geben schließlich, ohne Aufhebung des Bankgeheimnisses gegenüber Dritten, die jeweiligen Banken an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

Exkurs: Es war einmal im antiken Griechenland …
Vor über 2400 Jahren setzte sich der Philosoph Plato bereits mit der Frage der Einkommensgerechtigkeit auseinander. Unzufrieden mit den Zuständen in Athen, forderte er, dass Regierungen jedem Büger/jeder Bügerin ein Mindesteinkommen garantieren müssten. Auf der anderen Seite sollte niemand mehr als das vierfache des Mindesteinkommens besitzen dürfen. Wer über diese Grenze käme, solle besteuert werden: mit einer Vermögensteuer von 100% …

Mythos 5: Politisches Kleingeld durch Neiddebatte machen

Mit der Forderung nach einer Vermögensteuer will man nur mit einer Neiddebatte politisches Kleingeld machen, Reichtum ist in Österreich ohnehin sehr gerecht verteilt.

Wahrheit: Die Einkommensschere driftet immer weiter auseinander, Umverteilung hat nichts mit Neid, sondern mit Gerechtigkeit zu tun und ist ureigenste Aufgabe eines Sozialstaates.

Das private Gesamtvermögen in Österreich wird auf mehr als EUR 1.300 Milliarden geschätzt. Es besteht aus Immobilien (Häuser, Wohnungen und Grund), Geld- bzw. Finanzvermögen (Spareinlagen, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen) und weiterem Sachvermögen (wie Kunstwerke etc.) und ist sehr ungleich verteilt.

72.100 Millionäre (davon allein 17.900 in Wien) in Österreich (= 0,85% der Bevölkerung) besitzen ein Drittel des Finanzvermögens. Die reichsten 10 % besitzen 2/3 des Finanzvermögens. Alleine die zehn reichsten Österreicher besitzen EUR 68,5 Milliarden. Das Vermögen dieser Superreichen stieg um 7 bis 10% jährlich, 3 – mal stärker als das Wirtschaftswachstum.

(Quelle: Valluga Vermögensreport 2012)

Mythos 6: Vermögensbesteuerung ist ein Auslaufmodell

Eine Vermögenssubstanzbesteuerung ist ein Auslaufmodell, das es fast nirgends mehr gibt!

Wahrheit: Die internationalen Zugänge sind sehr verschieden, doch gibt es fast in jedem Industriestaat eine höhere Besteuerung von Vermögen wie bei uns!

Vermögensbezogene Steuern als Prozentanteil am BIP 2009
Quelle: OECD

Abgesehen davon, dass es in vielen Ländern Erbschafts- und Schenkungssteuern gibt, die auch Vermögenssubstanz besteuern, werden auch Immobilien sowie Grund und Boden fast überall stärker besteuert als in Österreich. François Hollande erhöht das Einnahmensaufkommen aus der Vermögensteuer ab 2013 um weitere EUR 2 Mrd.

Mythos 7: Doppelbesteuerung

Eine Vermögenssteuer bewirkt eine ungerechte Doppelbesteuerung.

Wahrheit: Das ist nicht ungerecht. Auch die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel wird aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt!

Die GegnerInnen einer Vermögenssteuer behaupten, eine Vermögenssteuer sei ungerecht, weil sie eine Doppelbesteuerung ist. Das Vermögen stamme ja schließlich aus bereits versteuertem Einkommen. Hier muss man entgegnen, dass hohe Vermögen in den seltensten Fällen aus Arbeitseinkommen stammen.

Die hohen Vermögen der Reichen wurden in der Regel auch durch Schenkungen und Erbschaften erworben. Beides wird in Österreich nicht besteuert. Hier kann dann gar keine Doppelbesteuerung vorliegen.

Außerdem ist eine Doppelbesteuerung keineswegs eine seltene Ausnahme. Wenn man arbeitet, sein Erwerbseinkommen versteuert und dann aus seinem versteuerten Einkommen Einkäufe bezahlt, zahlt man auch zuerst Lohnsteuer und dann Mehrwertsteuer. In diesem Fall hat niemand ein Problem mit der „Doppelbesteuerung“ und so gibt es kaum Länder, die auf eine Einkommenssteuer oder Mehrwertsteuer verzichten.

Es gibt eben verschiedene Anknüpfungspunkte für Besteuerung: sei es Einkommen, Konsum oder Vermögen

Zusammenfassung der Betriebsversammlung vom 28.01.2015

Posted on 29. Januar 20154. Februar 2015Categories Aktuelles, Allgemein

Bei der Betriebsversammlung wurden folgende Punkte besprochen:

• LEVO 2015
Anton hat die Leistungs- und Entgeltverordnung zum Behindertengesetz erklärt und ist dabei vor allem auf die neuen Leistungen der Werktstätten und die Veränderungen in den Betreuungsschlüssel eingegangen.

• BAGS 2015
Die Gehaltserhöhung, der Ablauf und das fehlende Ergebnis im Rahmenrecht wurden besprochen

• Kassa
Die Kassenbilanz des Betriebsrates wurde offengelegt. Die Bilanz ist positiv und für alle Kollegen/innen im BR-Büro einsehbar.

• Fonds für Härtefälle
Als Arbeitnehmerinnen-Interessensvertretung wird Anton hin und wieder zu kommissionellen Abschlussprüfungen bestellt. Er bekommt dabei eine Funktionsgebühr zwischen 20 und 40 Euro pro Prüfungstag. Diese stellt er in einem gesonderten Fond zu Verfügung, damit in Ausnahmesituationen Kollegen/innen unbürokratisch zu Geld kommen.

. Stundenaufzeichnung
Anton, als freigestellter Betriebsrat, legt die Stundenaufzeichnung des letzten Jahres auf (60 Überstunden im Jahr 2014)

• Teilbörse
Da das derzeitige Konzept der Teilbörse wenig angenommen wird bzw. nicht zu leben beginnt, wird in der Versammlung beschlossen, die Teilbörse auf Eis zu legen. Die Idee an sich wird aber als gut empfunden und deshalb neu überarbeitet (z.B.: Tauschaktion,…)

• Betriebsausflug
Der Ausflug soll dieses Jahr nach Venedig führen und wird zwei Tage dauern. Der vorläufige Termin ist von 13.06.2015 bis 14.06.2015.