Sozialwirtschaft: Keine Einigung in der 5. Verhandlungsrunde!

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ ergebnislos abgebrochen!

Keine Einigung in der 5. Verhandlungsrunde

Am 13. Februar fand die 5. Verhandlungsrunde mit der Sozialwirtschaft Österreich statt. Diese Verhandlungsrunde wurde nach 15 Stunden ohne Ergebnis von den Arbeitgebern beendet.

Wir merkten rasch, dass es für die Arbeitgeber schwer war, uns ein faires Angebot zu unterbreiten. Nach sehr langen Diskussionen in den eigenen Reihen, haben sie uns 3 unterschiedliche Angebote gelegt, die sich immer nur minimal von den vorherigen Angeboten unterschieden haben. Leider wurde auf unsere drei Hauptforderungen: faire Lohn- und Gehaltserhöhung, Besserstellung für Pflegeberufe und Arbeitszeitverkürzung nicht ausreichend eingegangen.

In den Nachtstunden haben uns die Arbeitgeber folgendes Angebot gemacht:

Lohn- oder Gehaltserhöhung (inkl. Zulagen) entweder:

Variante 1:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter: + 2,4 % aber mindestens 47.- Euro.
Erhöhung der IST-Gehälter: + 2,4 %
Erhöhung der „alten“ Tabellen: +  2,2 %
TransitmitarbeiterInnen: + 2,4%
Lehrlinge: + 100.- Euro  in jedem Lehrjahr                                                                                    

Oder

Variante 2:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter: 2,45%
Erhöhung der IST-Gehälter: 2,45 %
Erhöhung der „alten“ Tabellen:  2,2 %
TransitmitarbeiterInnen  2,4%
Lehrlinge: + 100.- Euro  in jedem Lehrjahr                                                                                      

Für die Pflegeberufe (GuKG-Novelle) ab 1. Oktober 2018
Für DGKP:                                                                                       
1. und 2. Gehaltsstufe: 60.- Euro
3. bis 5.   Gehaltsstufe: 50.-  Euro
6. bis 9.    Gehaltsstufe: 40.- Euro
10.- 13.   Gehaltsstufe:  20.- Euro
ab der Gehaltsstufe 14: 10.-  Euro

Für die Pflegeassistenz:
1. bis13. Gehaltsstufe: 20.- Euro
ab der Gehaltsstufe 14: 10.-  Euro

Zu unserer Forderung nach einer ARBEITSZEITVERKÜRZUNG, gibt es nach wie vor kein Angebot!!!

Die Arbeitgeber können sich allerdings folgende Besserstellungen für Teilzeitbeschäftigte ab frühestens 1. Juli 2018 vorstellen.

Die zuschlagsfreien Stunden für Teilzeitbeschäftigte sollen reduziert werden, und unabhängig von der Dauer der Durchrechnung 16 Stunden betragen. Diese 16 Stunden wären weiterhin zuschlagsfrei (ohne 25% Zuschlag).
Das würde heißen:
ohne Durchrechnungszeitraum: es bleibt bei 2 Stunden pro Woche zuschlagsfrei
mit 2 Monaten Durchrechnungszeitraum: es bleibt bei 16 Std
mit 3 Monaten Durchrechnungszeitraum: statt 26 Stunden 16 Stunden zuschlagsfrei
mit 4 Monaten Durchrechnungszeitraum: statt 34 Stunden 16 Stunden zuschlagsfrei
mit 12 Monaten Durchrechnungszeitraum: nur für Kinderbetreuungseinrichtungen mit 11 Wochen Schließzeit statt 85 Stunden ebenfalls nur 16 Stunden zuschlagsfrei

Wir haben uns erlaubt, dieses AG-Angebot für unsere KollegInnen zu bewerten: Eine Arbeitnehmerin arbeitet in Teilzeit (mit einem dreimonatigen Durchrechnungszeitraum) mindestens 26 Stunden mehr als im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Für diese Arbeitnehmerin würde das AG-Angebot eine Verbesserung von 10 Stunden mit 25% Zuschlag bedeuten. Das heißt, sie würde für diese Mehrarbeit in 3 Monaten das Gehalt von 2,5 Stunden zusätzlich bekommen. Brutto wohlgemerkt!

Da die Arbeitgeber darauf bestanden haben, dass dies das letzte Angebot sei, haben wir dieses Angebot unserem großen Verhandlungsteam vorgestellt. Das Angebot wurde als völlig unzureichend empfunden und einstimmig vom großen Kollektivvertragsverhandlungsgremium abgelehnt.

Danach wurde das Ergebnis der Abstimmung den Arbeitgebern mitgeteilt, worauf diese die Kollektivvertrags-Verhandlungen für beendet erklärt haben. Es wurde kein neuer Termin vereinbart. Die beschlossenen und bereits vereinbarten Maßnahmen in den Betrieben werden durchgeführt.