Abschluss d. Kollektivvertragsverhandlung 2026

Der Abschluss im Detail:

April 2026 

Die kollektivverträglichen Gehälter und Löhne steigen um 2,6%, die IST-Gehälter und -Löhne um 2,4%.

Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte steigen ebenfalls um 2,6%.

Rahmenrechtlich wird ein Recht auf Aufstocken bei kontinuierlicher Mehrarbeit vereinbart.

Für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es eine ausgebaute Pflegefreistellung

Zivildienst und Präsenzdienst werden als Vordienstzeiten anerkannt und die Altersteilzeit wird den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Jänner 2027

Die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne steigen abhängig von der Inflation um mindestens 2,3%.

Steigt die Inflation auf mehr als 2,3%, so wird die Differenz zur Hälfte abgegolten. Die maximale Steigerung der Gehälter und Löhne beträgt 2,5%. Die gleiche Regelung wird auf Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte angewandt.

Die IST-Gehälter und -Löhne steigen in jedem Fall um 2,3%.

Für geteilte Dienste muss es künftig eine Betriebsvereinbarung geben, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, außerdem wird Mehrarbeit besser entlohnt.

Der Zusatzkollektivvertrag für die Weiterführung des Pflegezuschusses wird abgeschlossen. 

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