Pendlerrechner

Die Ergebnisse des BMF-Pendlerrechners sind rechtsverbindlich und können direkt ausgedruckt werden. Der Ausdruck ist für die Geltendmachung des Pendlerpauschales ab 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren.