Betriebsversammlung am Dienstag den 25. Februar 2014

Posted on 11. Februar 201417. Februar 2014Categories Allgemein

Die Betriebsratswahl 2014 steht vor der Tür. 

Als Odilien Mitarbeiter/in bist Du herzlich zur Versammlung am Dienstag den 25.02.2014 um 15:45 Uhr im großen Speisesaal (Eingang E) eingeladen.
Dabei werden wir einen Wahlvorstand aus unseren Reihen wählen welcher dann alle Ereignisse bis zur Wahl koordinieren und kontrollieren wird. Die Wahl selbst findet am 25. März 2014 statt.
 Weitere Themen bei der Betriebsversammlung sind die Arbeiterkammer Wahl und der Abschluss der Gehaltsverhandlungen für das Jahr 2014.
 Wir freuen uns auf Dein Kommen!

Mit Steuerausgleich Geld zurückholen

Posted on 26. Januar 201417. Februar 2014Categories Allgemein

Wer zu viel Steuer bezahlt hat, bekommt diese vom Finanzamt zurück

Jedes Jahr schenken ArbeitnehmerInnen dem Finanzamt Millionen von Euro. Und das nur, weil sie die ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht machen. Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob jemand das ganze Jahr über gleich viel verdient hat. Doch das ist nicht immer und bei allen der Fall. Viele Menschen haben ein schwankendes Einkommen, sind zwischendurch arbeitslos oder wechseln den Job. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung wird die Steuer neu berechnet – und wenn man zu viel bezahlt hat, gibt es Geld zurück vom Finanzamt. Und das fünf Jahre rückwirkend.

Es lohnt sich

Auch Lehrlinge oder AlleinverdienerInnen, die nur wenig verdienen bzw. gar kein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit haben, sollten den Steuerausgleich machen. Denn Abgaben in der Sozialversicherung fallen auch für sie an. Und bis zu zehn Prozent der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 110 Euro im Jahr, können sich ArbeitnehmerInnen, die keine Steuern zahlen, als Negativsteuer von der Finanz zurückholen. AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen mit mindestens einem Kind können zusätzlich den AlleinerzieherInnen- bzw. den AlleinverdienerInnenabsetzbetrag beantragen.

So geht’s

Dazu muss man eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ausfüllen. Dieser Antrag kann immer erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs gestellt werden. Das ist nach einmaliger Bestellung eines Online-Codes unter www.finanzonline.at möglich. Das für die ArbeitnehmerInnenveranlagung notwendige Formular L1 kann aber auch im Internet unter www.bmf.gv.at bestellt werden.