Berechnung anhand der Prozentsatzmethode
Für die Berechnung des Geldunterhaltes wurden von der Rechtsprechung folgende Prozentsätze festgelegt:
| Prozentsätze für Berechnung der Unterhaltshöhe | |
|---|---|
| Alter des Kindes | Prozentsatz |
| 0 bis 6 Jahre | 16 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
| 6 bis 10 Jahre | 18 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
| 10 bis 15 Jahre | 20 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
| ab 15 Jahren | 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind folgende Abzüge vorzunehmen:
| Abzüge bei mehreren Unterhaltsberechtigten | |
|---|---|
| Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren | 1 Prozent |
| Für jedes weitere Kind über 10 Jahren | 2 Prozent |
| Für die Ehegattin/den Ehegatten je nach eigenem Einkommen | zwischen 0 und 3 Prozent |